Teilnahmebedingungen

28. Triebstraßenfest · 10. Mai 2026 · Bergen-Enkheim

1. Zulassung & Vertragsschluss

Die Teilnahme am Triebstraßenfest ist erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Gewerbeverein Bergen-Enkheim e.V. verbindlich. Die Zulassung erfolgt per E-Mail.

Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Standplätze werden ausschließlich vom Veranstalter zugeteilt.

2. Gebühren & Zahlung

Die Standgebühr wird nach Rechnungsstellung fällig und ist vollständig vor dem 18.04.2026 zu begleichen.

Bei einer Absage durch den Standbetreiber nach dem 18.04.2026 bleibt die Standgebühr in voller Höhe fällig.

3. Ausschankgenehmigung & behördliche Auflagen

Sofern Speisen oder Getränke angeboten werden, ist die erforderliche Ausschankerlaubnis gemäß §6 Hessisches Gaststättengesetz eigenständig über das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main zu beantragen.

Die anfallenden städtischen Gebühren sind vom jeweiligen Standbetreiber selbst zu tragen.

4. Technik & Versorgung

Für Strom- und Wasserversorgung sorgt jeder Teilnehmer selbst. Anfallende Kosten sind eigenständig mit dem jeweiligen Anwohner abzustimmen.

Musikdarbietungen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Gewerbevereins.

5. Haftung

Eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ist abgeschlossen. Für Schäden, die durch Standbetreiber oder deren Personal verursacht werden, haftet ausschließlich der jeweilige Standbetreiber.

6. Auf- und Abbau

  • Aufbau ab 08:00 Uhr
  • Fertigstellung bis 11:00 Uhr
  • Abbau frühestens ab 20:00 Uhr
  • Fahrzeuge bis 10:30 Uhr und wieder ab 20:30 Uhr erlaubt
  • Vollständiger Abbau bis spätestens 23:00 Uhr

Zur Straßenmitte ist die Durchfahrt eines Löschzuges der Feuerwehr jederzeit zu gewährleisten.

7. Sauberkeit & Müllentsorgung

Jeder Standbetreiber verpflichtet sich, anfallenden Müll eigenständig und fachgerecht zu entsorgen. Die Standfläche ist nach Veranstaltungsende besenrein zu verlassen.

8. Fairness & Hausregeln

Das Triebstraßenfest lebt von Gemeinschaft und Respekt. Das gezielte Ausbooten oder Beeinträchtigen anderer Standbetreiber ist nicht gestattet.

Hygienevorschriften sowie ein respektvoller Umgang mit Besuchern, Anwohnern und anderen Teilnehmern sind einzuhalten.

9. Brandschutz

Die Auflagen der Branddirektion „Vorbeugender Brandschutz“ sind zwingend einzuhalten.