Teilnahmebedingungen

Weihnachtsmarkt · Samstag vor dem 1. Advent + Sonntag (1. Advent)

1. Zulassung und Vertragsschluss

Die Teilnahme ist erst nach schriftlicher Bestaetigung verbindlich. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

2. Gebuehren und Zahlung

Gebuehren werden nach Zulassung und Rechnungsstellung faellig. Zahlungsfristen sind verbindlich einzuhalten.

3. Behoerdliche Auflagen

Erforderliche Genehmigungen (z. B. Ausschank) sind eigenstaendig zu beantragen und nachzuweisen.

4. Technik und Sicherheit

Angaben zu Strom, Wasser und Technik muessen korrekt erfolgen. Sicherheits- und Brandschutzauflagen sind verpflichtend.

5. Auf- und Abbau

  • Aufbauzeiten gemaess Zulassungsschreiben
  • Abbau erst nach Veranstaltungsende
  • Rettungswege sind jederzeit freizuhalten

6. Sauberkeit und Entsorgung

Jeder Stand entsorgt Abfaelle eigenverantwortlich. Die Standflaeche ist sauber zu verlassen.

7. Haftung

Fuer schaeden, die durch Standbetreiber oder deren Personal verursacht werden, haftet der jeweilige Standbetreiber.

8. Fairness und Verhalten

Ein respektvoller Umgang mit Besuchern, Nachbarn und anderen Ausstellern ist verbindlich.