Teilnahmebedingungen
Weihnachtsmarkt · Samstag vor dem 1. Advent + Sonntag (1. Advent)
1. Zulassung und Vertragsschluss
Die Teilnahme ist erst nach schriftlicher Bestaetigung verbindlich. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
2. Gebuehren und Zahlung
Gebuehren werden nach Zulassung und Rechnungsstellung faellig. Zahlungsfristen sind verbindlich einzuhalten.
3. Behoerdliche Auflagen
Erforderliche Genehmigungen (z. B. Ausschank) sind eigenstaendig zu beantragen und nachzuweisen.
4. Technik und Sicherheit
Angaben zu Strom, Wasser und Technik muessen korrekt erfolgen. Sicherheits- und Brandschutzauflagen sind verpflichtend.
5. Auf- und Abbau
- Aufbauzeiten gemaess Zulassungsschreiben
- Abbau erst nach Veranstaltungsende
- Rettungswege sind jederzeit freizuhalten
6. Sauberkeit und Entsorgung
Jeder Stand entsorgt Abfaelle eigenverantwortlich. Die Standflaeche ist sauber zu verlassen.
7. Haftung
Fuer schaeden, die durch Standbetreiber oder deren Personal verursacht werden, haftet der jeweilige Standbetreiber.
8. Fairness und Verhalten
Ein respektvoller Umgang mit Besuchern, Nachbarn und anderen Ausstellern ist verbindlich.